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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Benützungsordnung der Shooting Range Nord GmbH (SRN)


Allgemeines

SRN stellt ihren Kunden gegen Entgelt für bestimmte Zeiträume (Mindesteinheit 30 Minuten) Schießstände zum Gebrauch von Faustfeuerwaffen bis zu einem Kaliber von .44 Magnum und einer maximalen Mündungsenergie von 1600 J zur Verfügung.
Die Entgelte sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen (online verfügbar und in der SRN angeschlagen).

Die Benützung erfolgt aufgrund einer Voranmeldung für bestimmte Zeitfenster, beginnend jeweils zur vollen oder halben Stunde, welche von SRN bestätigt werden.
Erst mit dieser Bestätigung kommen ein Benützungsvertrag und die Buchung eines
Schießstandes für den genannten Zeitraum zustande. SRN behält sich vor, Voranmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Bei unvorhersehbaren betrieblichen Situationen (z.B. Stromausfall, Beschädigungen, Krankheiten) behält sich SRN eine Verschiebung des bestätigten Zeitfensters vor und wird dies dem Kunden so früh wie möglich mitteilen.

Weiters können bei SRN Schießzubehör und Munition, ausschließlich gegen Barzahlung, erstanden werden.

SRN haftet gegenüber den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Jeder Kunde ist selbst für ausreichende Schutzausrüstung (Augen- und Gehörschutz) verantwortlich.

Die Anlage der SRN wird durch Videokameras überwacht. Die Aufnahmen werden regelmäßig gelöscht, jedoch behält sich SRN vor, diese im notwendigen Ausmaß zur Dokumentation von Beschädigungen oder rechtlich relevanten Sicherheitsverstößen entsprechend länger zu speichern, zu verwenden oder den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.

 

Benützungsordnung

Die Benützung des Schießstandes ist nur volljährigen Personen erlaubt, die für die jeweilige Waffe über ein waffenrechtliches Dokument und die notwendigen Schießkenntnisse verfügen oder von kundigem Personal beaufsichtigt werden. Das waffenrechtliche Dokument ist während der Benützung des Schießstandes beim Personal der SRN zu hinterlegen.

Personen, die unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen, ist die Benützung der Anlage untersagt. Das Benützungsentgelt ist bei selbstverschuldeter Beeinträchtigung dennoch fällig. Am gesamten Gelände der SRN gilt Alkoholverbot, in den öffentlich zugänglich Räumen der Anlage gilt Rauchverbot.

Der Zugang zum Schießstand ist erst nach ausdrücklicher Freigabe durch das Aufsichtspersonal der SRN erlaubt. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist umgehend Folge zu leisten. An einem Schießstand dürfen sich maximal 2 Personen aufhalten. Der Schießkanal (Bereich zwischen Schießstand und Kugelfang) darf nicht betreten werden.

Der Transport von Waffen zum und vom Schießstand hat in ungeladenem Zustand mit entferntem Magazin, nach Möglichkeit in einer Transportverpackung zu erfolgen. Das Laden der Waffe ist erst am zugewiesenen und freigegebenen Schießstand zulässig.

Es darf nur mit Faustfeuerwaffen geschossen werden. Das Verschießen von wiedergeladener Munition sowie von Schwarzpulver, Hartkern-, Schrot-, Shot Shell-, oder Leuchtspurmunition ist untersagt. Selbst mitgebrachte Zielscheiben müssen aus nichtsplitterndem Material gefertigt sein und vom Personal der SRN genehmigt werden.

Der Lauf der Waffe hat am Schießstand jederzeit in Richtung Geschossfang (Ziel) zu weisen. Vor dem Ablegen auf dem Standtisch ist bei Waffen mit abnehmbarem Magazin dieses abzunehmen und die Waffe zu entladen. Bei Revolvern ist die Trommel auszuklappen, sofern dies technisch möglich ist.

Jeder Schütze ist für seine Schüsse selbst verantwortlich und darf solche nur abgeben, wenn eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist. Es darf ausschließlich vom Schießstand aus auf die Zielscheibe des jeweiligen eigenen Schießstandes geschossen werden.

Bei Beschädigung der Anlage durch Fehlschüsse (jede Oberfläche außer Zielscheibe und Kugelfang) haftet der Schütze für den entstandenen Schaden. Für die Schadensabwicklung ist darüber hinaus eine Bearbeitungsgebühr gemäß gültiger Preisliste zu entrichten.

Bei absichtlichem oder wiederholt fahrlässigem Zuwiderhandeln gegen die Benützungsordnung ist das Aufsichtspersonal berechtigt, den Benutzer vom Schießstand zu verweisen. Dies hat keinen Einfluss auf die Entgeltpflicht für den gebuchten Zeitraum.

Schiesstand Shooting Range Nord

Der Schiessstand im Norden von Wien.

Adresse

Shooting Range Nord GmbH
Doka-Straße 9
2100 Stetten
Österreich
+43 2262 23225

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